Seit dem 01.01.2024 sind wir durch das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, dass neue eRezept einzuführen. Dieses ersetzt teilweise das alte „rote Rezept“. Ein von uns ausgestelltes Rezept wird auf einem zentralen Server gespeichert und kann von ihnen (oder einer von ihnen beauftragten Person), mittels ihrer Gesundheitskarte, in einer beliebigen Apotheke in Deutschland abgeholt werden. Eine Bestellung kann weiterhin telefonisch oder online (siehe Bestellformular) erfolgen und erspart ihnen den Gang in die Praxis. Allerdings ist es weiterhin in jedem Quartal notwendig, zunächst ihre Gesundheitskarte bei uns einlesen zu lassen.

Grüne Rezepte, Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte und Heilmittelbedarf (ebenfalls rotes Rezept) werden weiter wie bisher gehandhabt.