Am 7. April ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes.

Vom 1. Oktober 2022 und bis zum 7. April galt ein bestimmter Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Geregelt waren diese im Infektionsschutzgesetz § 28b. Wegen der sich abschwächenden Infektionslage waren einige bundesweite Schutzmaßnahmen bereits vorzeitig ausgesetzt worden:

  • Zum 2. Februar fiel die Maskenpflicht im Personenfernverkehr weg.
  • Seit 1. März waren Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen galt weiterhin die Maskenpflicht.

Wir bitten jedoch, Patienten die an akuten Atemwegserkrankungen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen) leiden, weiterhin eine Maske zu tragen.